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KFZ ONLINE Abmelden

Einfach die Autoabmeldung online in 2 Minuten erledigen!

SO FUNKTIONIERT Das KFZ ONLINE
ABMELDEN

Einfach die Autoabmeldung online in 2 Minuten erledigen!

Ein Auto online abmelden: Verschiedene Gründe für die Stilllegung

Sie können Ihr KFZ, ganz egal ob Sie ein Auto, Bus, LKW, Anhänger, Quad oder Motorrad haben, hier online abmelden bzw. außer Betrieb setzen und somit stilllegen. Wer ein Auto online abmelden möchte, kann dafür sehr unterschiedliche Gründe haben: Ganz egal ob Sie …
  • Beabsichtigen Ihr Fahrzeug zu verkaufen
  • Ihr Fahrzeug vorübergehend nicht nutzen wollen
  • Ihr Fahrzeug verschrotten lassen möchten
Bei uns finden Sie die Hilfe, die Sie benötigen, um Ihr Auto online abmelden zu können! Statt „abmelden“ spricht man auch vom „Stilllegen“ oder „außer Betrieb setzen“. Nach dem KFZ Online Abmelden zahlen Sie für das Fahrzeug keine Versicherung und Steuern mehr. Sie erhalten sogar anteilig bereits bezahlte Steuern und Versicherung automatisch zurück! Wenn Sie Ihr Auto online abmelden, informiert die zuständige Behörde danach automatisch Ihre KFZ-Versicherung und die Zollverwaltung, die die Kfz-Steuer erhebt.

WAS SIE WISSEN SOLLTEN:

Voraussetzungen, um das Auto online abmelden zu können ohne Online-Ausweis!
  • Das Fahrzeug muss nach dem 01.01.2015 zugelassen bzw. an den letzten Halter umgemeldet sein.
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 hat auf der Rückseite einen 8-stelligen Code. Nummernschilder haben einen Barcode auf einem Siegelaufkleber.
  • Die Zahlung erfolgt per Giropay, Kreditkarte, PayPal, Banküberweisung, SEPA-Lastschrift, Sofortüberweisung

Nach dem erfolgreichen Kfz Online Abmelden, darf das außer Betrieb gesetzte Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen gefahren oder abgestellt werden. Für die erneute Wiederzulassung des Fahrzeuges auf den gleichen Halter/Fahrzeug, kann das Kennzeichen für 12 Monate reserviert werden. Ein Anspruch auf eine Zuteilung des reservierten Kennzeichen besteht laut Kfz-Behörde allerdings nicht. Fahrzeuge ab dem Jahre 2015 können online außer Betrieb zu setzen werden. Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges mit Wechselkennzeichen ist online nicht möglich, sondern ausschließlich direkt bei jeder KFZ-Zulassungsbehörde!

Wichtig beim Auto online abmelden:
Sie benötigen die Zulassungsbescheinigung Teil I
(Fahrzeugschein)

Wir können Ihr Auto ohne Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) nicht abmelden. Wenden Sie sich in diesem Fall direkt an Ihr zuständiges Straßenverkehrsamt, um Ersatz zu beantragen. Die ZB1 auch Fahrzeugschein genannt, ist dazu da, um das Auto einwandfrei identifizieren zu können.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist bei Fahrzeugkontrollen vorzulegen. Dafür sollte der Fahrzeugschein immer im Auto liegen. Der Fahrzeugbrief sollte nicht im Fahrzeug aufbewahrt werden.
Den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB1) sollten Sie sofort bei zuständigen Straßenverkehrsamt anzeigen. Der Verkauf Ihres Autos und oder eine An-, Ab- oder Ummeldung sind nur mit der Zulassungsbescheinigung Teil I möglich.

Preise & Informationen

Preise:
KFZ abmelden online 35,00 Euro
Option Reservierung Kennzeichen + 2,60 Euro

Preise:
KFZ abmelden manuell 35,00 EuroOption Rückversand Fahrzeugschein + 5,00 EuroOption Rückversand Kennzeichen + 5,00 Euro

Ohne Fahrzeugbrief können Sie Ihr Fahrzeug nicht beim Straßenverkehrsamt ummelden. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist der Beweis, dass Sie der Eigentümer des Fahrzeugs sind. Ohne den Fahrzeugbrief, dürfen Sie weiterhin mit dem KFZ fahren. Bei uns können Sie Ihr Auto online abmelden, dies ist sogar ohne ZB II möglich, denn wir benötigen sie nicht dafür!

Häufig gestellte Fragen

Dabei haben Sie heutzutage mehrere Optionen! Entweder können Sie sich ganz klassisch beim Straßenverkehrsamt melden, einen Termin machen und dort um eine Abmeldung Ihres Kfz bitten. Sie können aber auch bei uns Ihr Auto online abmelden lassen!

Für die Abmeldung benötigen Sie auf jeden Fall die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), ohne dieses Dokument ist der Prozess nicht möglich. Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) fehlt, ist dies allerdings kein Problem! Bei uns können auch ohne dieses Dokument Sie Ihr Kfz online abmelden.

Wenn Sie Ihr KFZ abgemeldet haben, verfällt Ihr Versicherungsschutz an diesem Tag! Deshalb dürfen Sie den Wagen nur noch für Fahrten verwenden, die mit der Abmeldung zusammenhängen. Ansonsten können Sie das Auto leider nicht mehr bewegen.

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